Allgemeine Geschäftsbedingungen Rock am Knick

Programmänderungen, Verlegung/ Absage der Veranstaltung, Sichtbehinderung
Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises oder zur Minderung des Eintrittspreises.
Sollte das Festival abgesagt werden, so wird innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Termin des OpenAirs gegen Vorlage der Eintrittskarte der Kaufpreis
(ohne VVK-Gebühren und Porto bzw. Versand) vom Veranstalter zurück erstattet. Sollte eine bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatz gewährt werden.
Aus wetterbedingten Gründen behält sich der Veranstalter vor, den Beginn der Aufführung zeitlich zu verschieben.
Sichtbehinderungen auf die Bühne berechtigen weder zur Minderung noch zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.

Bild- und/oder Tonaufnahmen
Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen vor, während und nach der Veranstaltung im Zuschauerbereich, auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt.
Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich, zu löschen.

Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden,
erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und
die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.

Jugendschutz
Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit nach der neuesten Fassung sind zu beachten und einzuhalten.
Das Jugendschutzgesetz gilt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände sowie den Campingplätzen.
Der Veranstalter behält sich vor, Erziehungsbeauftragungen nicht zu akzeptieren
(z.B. bei Zweifel am Zustandekommen der Übertragung oder Eignung der Person, an welche das Sorgerecht übertragen wurde).
Jeder Besucher des ist verpflichtet, ein Ausweisdokument ständig bei sich zu tragen.
Der Aufenthalt für Minderjährige unter 18 Jahren auf dem Campingplatz sowie dem Festivalgelände ist untersagt.
Wir akzeptieren keine Übertragung der Aufsichtspflicht auf Dritte.
Bei Zuwiderhandlungen erlauben wir uns die zuwiderhandelnden Personen des Festivalgeländes zu verweisen.

Umweltschutz
Sie verpflichten sich während der gesamten OpenAir-Dauer, die Natur und die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten.
Müll ist auf dem Gelände und dem Campingplatz stets in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

Sonstiges
Die Mitnahme von Tieren, insbesondere Hunden, auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet. Den Anweisungen des vom Veranstalter eingesetzten Personals ist Folge zu leisten.
Wegen der sehr eingeschränkten Parkmöglichkeiten sind die ausgewiesenen Parkflächen zu benutzen. Es empfiehlt sich, dies bei der Planung der Anreise zu berücksichtigen.
Die Anfahrten zu den Parkplätzen sind weiträumig ausgewiesen.

Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Veranstalter aufgrund von Delikten, Vertragsverletzung oder Verschuldens bei Vertragsabschluss sind,
soweit nicht Haftpflichtversicherungsansprüche bestehen, ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht mindestens grob fahrlässig verursacht wurde.
Der Veranstalter haftet nur, wenn und soweit ein derart verursachter Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder
des Ereignisses unter Berücksichtigung aller bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorhersehbar war.

Es wird zwischen dem Veranstalter und dem Besucher vereinbart, dass dieser die Leistungen vom Veranstalter grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.

Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen auf die Veranstaltung ist grundsätzlich untersagt.
Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Platzverweis aus dem Veranstaltungsgelände.

Speisen und Getränke dürfen nicht auf das Konzertgelände gebracht werden. Der Veranstalter hat das Hausrecht und wird ein Platzverweis aussprechen.
Glasflaschen sind auf dem Campingplatz verboten.

Bei der Benutzung des Campingplatzes verpflichtet sich jeder Besucher zur Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzes.
Es besteht insbesondere das Einverständnis, alkoholische Getränke, die nicht für die jeweilige Altersgruppe des konkreten Besuchers zugelassen sind, im Müllcontainer zu entsorgen.

Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung wegen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Die Nutzung der Park- und Campingflächen erfolgt auf eigene Gefahr.
Bei diesen Flächen und dieser Besucherzahl kann keine Gewähr dafür geboten werden, dass keine Sachschäden an Eurem Fahrzeug entstehen und
keine Wertsachen aus den nicht abschließbaren Zelt gestohlen werden. Unser Ordnungsdienst auf diesen Flächen ist lediglich zur Einweisung und
Hilfeleistung in Notfällen, nicht aber zur Verhinderung von derartigen Vorkommnissen eingesetzt.

Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich. Das Hausrecht bei Veranstaltungen liegt beim Veranstalter.

Stage diving und crowd surfing sowie das Betreten der Bühne erfolgen auf eigene Gefahr, Das Betreten des Backstage Bereiches ist grundsätzlich verboten.
Besucher, die sich selbst oder andere gefährden, werden des Geländes verwiesen.
Es kann bei dem OpenAir aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt hierbei stets auf eigene Gefahr.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest.
Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

 

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